Insolvenzrecht, Verbraucherinsolvenzen und Schuldnerberatung

Neben sogenannten „Regelinsolvenzverfahren“ (= Unternehmensinsolvenzen) besteht nun seit einer Reihe von Jahren auch für Privatpersonen die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren zu beantragen, an dessen Ende die Restschuldbefreiung stehen kann. Voraussetzung ist jedoch der Versuch, zuvor ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen. Dies sollte zweckmäßigerweise durch einen hierzu spezialisierten Rechtsanwalt geschehen, da die Erfolgsaussicht dann größer ist und das Verfahren deutlich schneller durchgeführt werden kann.