Das Gebührensystem Rechtsanwälte, also die Kosten die durch eine anwaltliche Beratung und Vertretung entstehen, sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. Meist richten sich die Kosten nach der Bedeutung der Angelegenheit, dem sogenannten Gegenstands- oder Streitwert. Hierdurch wird sichergestellt, dass eine anwaltliche Beratung und Vertretung von jedermann in Anspruch genommen werden kann, ohne finanziell überfordert zu werden.

Sollten Sie dennoch möglicherweise Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben, so weise ich Sie selbstverständlich auch hierauf hin.

Für außergerichtliche, anwaltliche Beratungen wird die Vergütung zwischen Mandant und Anwalt frei vereinbart.

Soweit dies seriös möglich ist, werden Sie über die durch meine Mandatierung entstehenden Kosten – zumindest der Größenordnung nach – vorher informiert.

Notarielle Kosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Nähere Informationen hierzu finden Sie bei Interesse auf der Seite www.notar-muenker.de.